Was ändert sich ab 2027?
Im Zuge der gesetzlichen Neuregelungen verändert sich die Vergütung von Hilfsmitteln durch die gesetzlichen Krankenkassen. Für entsprechende Versorgungen wird die Vergütung der Leistungserbringer in den Jahren 2027 und 2028 um 3 % reduziert.
Gleichzeitig steigen die gesetzlichen Zuzahlungen für Versicherte. Diese Änderungen werden vom Gesetzgeber vorgegeben und betreffen die Hilfsmittelversorgung unabhängig vom jeweiligen Fachbetrieb